Ist einen Ihnen nahestehende Person verstorben und sind Sie, entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch ein Testament, zum Erben berufen, muss dies nicht unbedingt einen Geldsegen für Sie bedeuten. Denn ist eine Erbschaft überschuldet, gehen auch die Schulden auf den Erben über.
Damit Erben sich nicht zwangläufig in finanzieller Hinsicht ruinieren, gibt es die Möglichkeit eine Erbschaft auszuschlagen.

In welchen Fällen sollte eine Erbschaft ausgeschlagen werden?

Beinhaltet der Nachlass hauptsächlich offene Rechnungen, Steuerschulden, noch offene Kredite oder Hypotheken, dann sollten Erben sich ganz genau überlegen. ob Sie diese Erbschaft annehmen möchten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die tatsächlichen Vermögenswerte des Erblassers und ermitteln Sie, welche Vermögensgegenstände tatsächlich vorhanden sind und ob der Wert dieser Gegenstände und Konten von der Höhe der Verbindlichkeiten überstiegen wird.
Vorsicht ist übrigens bei stark sanierungsbedürftigen Immobilien geboten. Diese wirken auf den ersten Blick lohnenswert, sind aber in der Regel mit hohen Folgekosten verbunden.

Welche Fristen müssen bei der Ausschlagung des Erbes beachtet werden?

Die Annahme bzw. die Ausschlagung des Erbes muss gemäß des § 1954 BGB innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme von der Erbschaft erfolgen. Hat ein Erblasser ein Testament hinterlassen und bei Gericht hinterlegt, wird diese Frist dadurch in Gang gesetzt, dass die Erben ein Schreiben vom Nachlassgericht erhalten. Wer das Erbe nicht ausschlägt oder einen Erbschein beantragt, der hat das Erbe automatisch angenommen.

Erbe ausgeschlagen – Wie geht es weiter?

Hat eine Person das Erbe ausgeschlagen, dann wird sie in erbrechtlicher Hinsicht so behandelt als wäre sie nicht mehr am Leben. Gibt es kein Testament, erben also die gesetzlich nachfolgenden Personen. Gibt es ein Testament, hat der Erblasser möglicherweise weitere Erben festgelegt.

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